Nr. 121670

NIS-2 – Die neue Richtlinie für Cybersicherheit richtig umsetzen

Webinar

Die NIS-2-Richtlinie (NIS – Network and Information Security) regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Mit Inkrafttreten einer neuen Richtlinie entstehen ab Oktober 2024 auch für viele Unternehmen, die bisher nicht von diesen Vorschriften betroffen waren, verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.
Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in aller Munde und wirft wichtige Fragen auf wie:
  • Ist mein Unternehmen davon betroffen?
  • Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Am 31. Mai 2024 bekommen die Teilnehmer von der Expertin der Transferstelle CYBERsicher, Sophie Haak, Antworten auf diese Fragen. Ebenso werden Best Practices vorgestellt. Sie erhalten Einblick in die Sicherung kritischer Infrastrukturen, digitaler Dienste und Datenschutz.
Das Webinar findet in Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau und der Transferstelle CYBERsicher statt.
Quelle: Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau

"Erfolgreich in eine nachhaltige Zukunft"

Die Jahreskonferenz ThEx Zukunftswirtschaft bietet eine geeignete Plattform, um sich inspirieren zu lassen, mit regionalen Unternehmen und wichtigen Akteuren aus Thüringen zu vernetzen und um wertvolle Informationen zum nachhaltigen Wirtschaften zu erhalten.
Die Teilnehmer profitieren von einem spannenden Keynote sowie von Erfahrungsberichten Thüringer Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Im Rahmen der Partner-Galerie gibt es Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten und weiterführenden Beratungsangeboten.
Veranstaltungsprogramm: 
14:30 Uhr Begrüßung
IHK Südthüringen / ThEx Zukunftswirtschaft
14:45 Uhr Nachhaltige Praxiseinblicke aus der Region Suhl
EurA AG
15:00 Uhr Keynote I: Einführung in die nachhaltige Geschäftsmodellentwicklung
RKW Kompetenzzentrum
15:30 Uhr Partner Pitches - Unser Partnernetzwerk stellt sich vor 
15:45 Uhr Netzwerk-Pause
16:15 Uhr Mentoring als Erfolgschance & Verleihung der Mentoring-Urkunden
ThEx Zukunftswirtschaft
16:30 Uhr Nachhaltige Praxiseinblicke aus der Region
Königsee Implantate GmbH aus Allendorf (angefragt)
16:45 Uhr Keynote II: Nachhaltige Geschäftsmodellentwicklung - Tools und Interventionsmöglichkeiten RKW Kompetenzzentrum
17:15 Uhr Nachhaltige Praxiseinblicke aus der Region
regio fuel electric - Gesellschaft für regionale Energiesysteme UG aus Steinbach-Hallenberg
17:30 Uhr Resümee und Netzwerken
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der IHK Südthüringen, der IHK Erfurt und der IHK Ostthüringen zu Gera statt.
Quelle: ThEx Zukunftswirtschaft

Einbindung in das unternehmerische Innovationsmanagement

Save the date

Das 17. Thüringer Forschungs- und Technologieforum 2024 nimmt in diesem Jahr die Entwicklungen rund um die Prozessdatenanalyse und Auswertung, die rechtlichen Herausforderungen aus der EU-Gesetzgebung an die Industrie und die Anreize der aktuellen Thüringer FuE-Förderung für das betriebliche Innovationsmanagement in den Blick.
Prozessdaten stellen aktuell und zukünftig die zentrale Grundlage für wertschöpfende Prozesse im Fertigungsumfeld dar. Insbesondere im Bereich der Prozesssicherheit, Effizienz und Nachverfolgbarkeit sind sie nicht mehr wegzudenken. In der Veranstaltung werden Beispiele aufgezeigt, wie Daten erhoben, mittels standardisierter Schnittstellen übertragen und automatisiert ausgewertet und nutzbar gemacht werden können. Konkret werden Lösungen aus Forschung und angewandter Praxis im Bereich IoT, OPC-UA Schnittstellen, In-Prozess-Sensorik und KI-gestützter Qualitätssicherung präsentiert und diese mit einem Erfahrungsbericht aus der betrieblichen Praxis abgeglichen.
Nicht weniger intensiv sind die Entwicklungen im Bereich der europäischen Gesetzgebung. Mit einer Vielzahl an Verordnungen, Richtlinien, Regularien und Standards versucht die Legislative mit den rasanten technischen Innovationen, den globalen Entwicklungen und Transformationsprozessen regulierend Schritt zu halten. Die Thüringer Unternehmen werden durch vielfältige Regulatorien bezüglich Produkthaftung, CE-Kennzeichnung, Nachhaltigkeit, digitaler Produktpass etc., etc. massiv unter Druck gesetzt. Zudem werfen die Innovationssprünge rund um Cyber, KI und Digitalisierung Fragestellungen für die rechtsichere betriebliche Umsetzung auf, die in der Veranstaltung lösungsorientiert beantwortet werden sollen.
Und dann noch die Kosten: Neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, ist mit hohen Projektaufwendungen verbunden. Hier kann man sich einerseits mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen in FuE-Verbünden ressourcenschonend und Synergien bildend zusammenschließen, anderseits aber auch die Innovationsanreize von „Thüringen MOTIVation“ nutzen. Die Innovationsförderung soll die Umsetzung von Innovationsprojekten finanziell unterstützen. Doch kommt die neue FuE-Förderung auch an? Eine Antwort gibt die Veranstaltung mit einem Blick in die aktuelle Förderpraxis.
Termin:
28. Mai 2024

Veranstaltungsort:
GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
Näherstiller Str. 10
98574 Schmalkalden
Agenda
11:00 Uhr Optional: Rundgang durch die GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
12:30 Uhr Eintreffen / Registrierung / Mittagsimbiss
13:00 Uhr Begrüßung
Torsten Herrmann – Präsident, IHK Südthüringen
13:15 Uhr Die aktuelle Thüringer Innovationslandschaft
Dr. Sebastian Stark – Referatsleiter Technologieförderung, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
13:30 Uhr Was lernen wir aus Prozessdaten? Von der Werkzeugschneide bis zum Shopfloor
Dr.-Ing. Florian Welzel – Geschäftsführer, GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e.V.
14:00 Uhr Datenmanagementsysteme in der Praxis – Ein Erfahrungsbericht
Torsten Herrmann – Geschäftsführer, Hehnke GmbH & Co. KG
14:30 Uhr Pause
15:00 Uhr Cyber, neue Produkthaftung und KI – Rechtliche Herausforderungen aus der EU an die Industrie
Prof. Dr. Thomas Klindt – Rechtsanwalt / Partner / Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbH
16:30 Uhr Thüringen Verbund Dynamik & Co. in der Praxis – Die aktuelle FuE-Förderung in Thüringer Innovationsprojekten
Hendrik Schade – Abteilungsleiter Technologieförderung, Thüringer Aufbaubank
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Quelle: IHK Südthüringen

Steuer auf Energiepreispauschale

Das Finanzgericht Münster hat aktuell mit Urteil vom 17. April 2024 entschieden, dass die durch Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale steuerpflichtiges Einkommen darstellt.
Ein Arbeitnehmer bekam 2022 ganzjährig Lohn von seinem Arbeitgeber ausgezahlt. Zusätzlich zahlte er ihm auch eine Energiepreispauschale (EPP) von 300 €. Das Finanzamt berücksichtigte diese Pauschale mit Steuerbescheid vom 22. März 2023 als steuerpflichtiges Einkommen. Der Arbeitnehmer legte dagegen Einspruch ein. Er argumentierte, dass die EPP keine zu versteuernde Einnahme sei, da sie keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden könne. Die EPP sei eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe. Der Arbeitgeber ist lediglich als Erfüllungsgehilfe für die Auszahlung dieser Subvention tätig geworden.
Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht Münster nicht. Das Finanzamt habe die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € zu Recht als steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt.
Der Einwand, die Energiepreispauschale zähle nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG oder einer der anderen im Einkommensteuergesetz geregelten Einkunftsarten, greife nicht. Zwar mag es zutreffend sein, dass die Energiepreispauschale an sich nicht ohne Weiteres die Tatbestandsvoraussetzungen des § 19 EStG erfüllt. Gerade aus diesem Grund ist aber die Steuerbarkeit der Energiepreispauschale unmittelbar in § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG geregelt. Der Gesetzgeber hat die Energiepreispauschale somit den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet, so dass es auf einen Veranlassungszusammenhang der Einnahme mit der von dem Arbeitnehmer erbrachten Leistung nicht ankommt.
Zudem war der Senat auch nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelung überzeugt.
Stand: 7. Mai 2024

Innovationsnachrichten

Mai 2024

Mit den DIHK „Innovationsnachrichten“ informieren wir Sie monatlich über Forschungspolitische und technologierelevante Nachrichten.

Themen der aktuellen Ausgabe:

Innovationsnachrichten aus Deutschland
  • Das bringt das Wachstumschancengesetz
     
  • Der KI-Kompass: Wegweiser durch die Welt der künstlichen Intelligenz
     
  • Innovationstag Mittelstand des BMWK
     
  • Neue Ausschreibungen
     
  • Neue Veröffentlichungen/Neu im Internet
Neues aus der Wissenschaft
  • Webinar zu Bundesförderprogrammen Wasserstoff am 29. Mai
Kurzmeldungen aus aller Welt
  • Bürokratie bremst den EU-Binnenmarkt aus
     
  • Europäische Kommission startet verschiedene Umfragen zu Horizon Europe
Grafik des Monats
  • DIHK stellt IHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl vor
Zahl des Monats
  • 2,5 … 
Technologiebarometer
  • Technologietrends in Deutschland und weltweit

Elektronische Rechnungsstellung verpflichtend ab 2025 geplant

Ab 1. Januar 2025 sollen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmern (B2B-Bereich) verpflichtend sein. Bei einer e-Rechnung werden die Rechnungsdaten als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt. Die Übermittlung einer Rechnung als pdf-Dokument reicht für eine ordnungsgemäße Buchhaltung dann nicht mehr aus. Bekannte Formate für die e-Rechnung sind in Deutschland die "XRechnung" und das "ZUGFeRD-Format". Diese kommen beispielsweise bei der bereits geltenden e-Rechnungspflicht im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand (B2G) zum Einsatz.
Umsetzung durch das Wachstumschancengesetz
Die Regelungen zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnungsstellung sind im Wachstumschancengesetz verankert, welches am 22. März 2024 nach langen Verhandlungen verabschiedet wurde.
Start zum 1. Januar 2025
Geplant ist, die e-Rechnungspflicht für Rechnungen zwischen inländische Unternehmen zum 1. Januar 2025 einzuführen, um so den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke von mehreren Mrd. Euro in Deutschland weitestgehend zu schließen. Zudem soll zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem für nationale B2B-Umsätze eingeführt werden. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Rechnungstellung zum Teil bis 2027 vorgesehen.
e-Rechnungsempfang ist Pflicht
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Rechnungsaussteller eine e-Rechnung ab 2025 entsprechend den neuen Anforderungen ausstellt oder von etwaigen Übergangsregelungen Gebrauch macht, müssen Unternehmer zwingend ab 1.1.2025 in der Lage sein, e-Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen. Für den Rechnungsempfang besteht also keine Schonfrist, egal ob Großkonzern oder Kleinunternehmen. Für den Empfang wird zusätzliche Software nötig sein. Aktuell prüft die Finanzverwaltung, Unternehmen eine kostenlose Anwendung für den e-Rechnungsempfang zur Verfügung zu stellen. Es bleibt jedoch unklar, ob diese Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird und insbesondere, ob eine solche Anwendung in diesem Fall rechtzeitig zur Verfügung steht.

IHK-Seminar
In der heutigen digitalen Geschäftswelt ist die Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse von großer Bedeutung, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. In unserem IHK-Seminar E-Rechnung vs. E-Invoicing am 17. September 2024 in Jena werden Sie durch unseren Referenten befähigt, die Herausforderung e-Rechnungsstellung erfolgreich zu meistern.

Stand: 6. Mai 2024

Aktuelle Planungsverfahren

Betroffenheit prüfen!

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie laufende Planungsvorhaben aus Landes-, Regional-, Fach- und Bauleitplanungen zu denen die IHK Ostthüringen zu Gera als Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert ist:

Ort/Region

Planung

Vorhaben

Termin

Gemeinde Lausnitz
Bebauungsplan
15.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Vollmershain
Flächennutzungsplan
24.05.2024
Stadt Zeulenroda-Triebes
Bebauungsplan
24.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Gemeinde Zöllnitz
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
vorhabenbezogener Bebauungsplan
31.05.2024
Stadt Hohenleuben
Flächennutzungsplan
31.05.2024
Stadt Gera
vorhabenbezogener Bebauungsplan
03.06.2024
Stadt Gera
Flächennutzungsplan
03.06.2024
Gemeinde Jenalöbnitz
Ergänzungssatzung
07.06.2024
Gemeinde Paitzdorf
Bebauungsplan
07.06.2024
Gemeinde Paitzdorf
Flächennutzungsplan
07.06.2024
Stadt Gera,
Landkreis Greiz,
Saale-Holzland-Kreis
Planfeststellungsverfahren
12.06.2024
Wenn Sie nähere Informationen zu einem Vorhaben erhalten, die Planungsunterlagen einsehen oder sich zu einzelnen Vorhaben äußern möchten, wenden Sie sich bitte an Pierre Menestrière.
Pierre Menestrière
Wirtschaft und Technologie
Verkehr | Regionalentwicklung